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BBergG § 152 Aufrechterhaltene Rechte und Verträge zur Aufsuchung, Forschungshandlungen (Law)
(1) Aufrechterhaltene Rechte und Verträge im Sinne des § 149 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 2 und 4, die nur zur Aufsuchung von Bodenschätzen berechtigen, gelten für die Bodenschätze, die Zeit und den Bereich, ...
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BBergG § 16 Form, Inhalt und Nebenbestimmungen (Law)
(1) Erlaubnis und Bewilligung bedürfen der Schriftform; die elektronische Form ist ausgeschlossen. Sie sind für ein bestimmtes Feld und für bestimmte Bodenschätze zu erteilen. Das gleiche gilt für Ber...