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BBesG Anlage VI (zu § 53 Absatz 2 Satz 1 und 3 sowie Absatz 3 Satz 1 und 4) (Law)
(Fundstelle: BGBl. 2016, 2585) Auslandszuschlag VI.1 (Monatsbeträge in Euro) ...
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BBesG § 78 Übergangsregelung für Beamte bei den Postnachfolgeunternehmen (Law)
(1) Für Beamte, die bei den Postnachfolgeunternehmen beschäftigt sind, sind die Beträge des Grundgehaltes nach Anlage IV, des Familienzuschlags nach Anlage V und der Amts- und Stellenzulagen nach Anla...