BBergG § 156 Aufrechterhaltene Rechte und Verträge über grundeigene
Bodenschätze (Law)
(1) Der Inhalt aufrechterhaltener Rechte und Verträge im Sinne des § 149 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 und 6 bleibt unberührt, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt.
(2) Rechte im Sinne des Abs...