-
EBO § 11 Bahnübergänge (Law)
(1) Bahnübergänge sind höhengleiche Kreuzungen von Eisenbahnen mit Straßen, Wegen und Plätzen. Übergänge, die nur dem innerdienstlichen Verkehr dienen, und Übergänge für Reisende gelten nicht als Bahn...
-
EBO Anlage 11 (zu § 25) (Law)
(Fundstelle: BGBl. I 1991, Nr. 30 Anlageband S. 28) ...
-
EBO § 17 Untersuchen und Überwachen der Bahnanlagen (Law)
(1) Die Bahnanlagen sind planmäßig auf ihre ordnungsgemäße Beschaffenheit zu untersuchen. Art, Umfang und Häufigkeit der Untersuchung haben sich nach Zustand und Belastung der Bahnanlagen sowie nach d...
-
EBO Anlage 5 (zu § 11) (Law)
(Fundstelle: BGBl. I 1991, Nr. 30 Anlageband S. 15 - 19) ...