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AO 1977 § 188 Zerlegungsbescheid (Law)
(1) Über die Zerlegung ergeht ein schriftlicher Bescheid (Zerlegungsbescheid), der den Beteiligten bekannt zu geben ist, soweit sie betroffen sind. (2) Der Zerlegungsbescheid muss die Höhe d...
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AO 1977 § 86 Beginn des Verfahrens (Law)
Die Finanzbehörde entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen, ob und wann sie ein Verwaltungsverfahren durchführt. Dies gilt nicht, wenn die Finanzbehörde auf Grund von Rechtsvorschriften ...