2 Dokumente sortiert nach Relevanz.
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AktG § 79 (weggefallen) (Law)
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AktG § 191 Verbotene Ausgabe von Aktien und Zwischenscheinen (Law)
Vor der Eintragung der Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals können die neuen Anteilsrechte nicht übertragen, neue Aktien und Zwischenscheine nicht ausgegeben werden. Die vorher ausgegebenen neu...