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InsO § 91 Ausschluß sonstigen Rechtserwerbs (Law)
(1) Rechte an den Gegenständen der Insolvenzmasse können nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht wirksam erworben werden, auch wenn keine Verfügung des Schuldners und keine Zwangsvollstreckun...
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InsO § 201 Rechte der Insolvenzgläubiger nach Verfahrensaufhebung (Law)
(1) Die Insolvenzgläubiger können nach der Aufhebung des Insolvenzverfahrens ihre restlichen Forderungen gegen den Schuldner unbeschränkt geltend machen. (2) Die Insolvenzgläubiger, deren Fo...