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BBauG § 206 Örtliche und sachliche Zuständigkeit (Law)
(1) Örtlich zuständig ist die Behörde, in deren Bereich das betroffene Grundstück liegt. Werden Grundstücke betroffen, die örtlich oder wirtschaftlich zusammenhängen und demselben Eigentümer gehören, ...
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BBauG § 75 Einsichtnahme in den Umlegungsplan (Law)
Bis zur Berichtigung des Grundbuchs ist die Einsicht in den Umlegungsplan jedem gestattet, der ein berechtigtes Interesse darlegt.