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AktG § 216 Wahrung der Rechte der Aktionäre und Dritter (Law)
(1) Das Verhältnis der mit den Aktien verbundenen Rechte zueinander wird durch die Kapitalerhöhung nicht berührt. (2) Soweit sich einzelne Rechte teileingezahlter Aktien, insbesondere die Be...
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AktG § 74 Neue Urkunden an Stelle beschädigter oder verunstalteter Aktien oder Zwischenscheine (Law)
Ist eine Aktie oder ein Zwischenschein so beschädigt oder verunstaltet, daß die Urkunde zum Umlauf nicht mehr geeignet ist, so kann der Berechtigte, wenn der wesentliche Inhalt und die Unterscheidungs...