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SGB 7 § 77 Wiederaufleben der abgefundenen Rente (Law)
(1) Werden Versicherte nach einer Abfindung Schwerverletzte, lebt auf Antrag der Anspruch auf Rente in vollem Umfang wieder auf. (2) Die Abfindungssumme wird auf die Rente angerechnet, sowei...
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SGB 7 § 7 Begriff (Law)
(1) Versicherungsfälle sind Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten. (2) Verbotswidriges Handeln schließt einen Versicherungsfall nicht aus.