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ARegV § 26 Übergang von Netzen, Netzzusammenschlüsse und -aufspaltungen (Law)
(1) Wird ein Energieversorgungsnetz oder werden mehrere Energieversorgungsnetze, für das oder die jeweils eine oder mehrere Erlösobergrenzen nach § 32 Abs. 1 Nr. 1 festgelegt sind, vollständig von ein...
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ARegV Anlage 4 (zu § 26) (Law)
(Fundstelle: BGBl. I 2016, 2157) Die Ermittlung des Anteils der Erlösobergrenze nach § 26 Absatz 3 bis 5 erfolgt...