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SGB 6 § 273 Zuständigkeit der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (Law)
(1) Für Beschäftigte ist die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See als Träger der knappschaftlichen Rentenversicherung auch zuständig, wenn die Versicherten auf Grund der Beschäftigung in e...
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SGB 6 Anlage 11 Verdienst für freiwillige Beiträge im Beitrittsgebiet (Law)
Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2002, 887 ...
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SGB 6 § 11 Versicherungsrechtliche Voraussetzungen (Law)
(1) Für Leistungen zur Teilhabe haben Versicherte die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt, die bei Antragstellung 1. ...