2 Dokumente sortiert nach Relevanz.
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AktG § 273 Schluß der Abwicklung (Law)
(1) Ist die Abwicklung beendet und die Schlußrechnung gelegt, so haben die Abwickler den Schluß der Abwicklung zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. Die Gesellschaft ist zu löschen. ...
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AktG § 13 Unterzeichnung der Aktien (Law)
...vielfältigte Unterschrift. Die Gültigkeit der Unterzeichnung kann von der Beachtung einer besonderen Form abhängig gemacht werden. Die Formvorschrift muß in der Urkunde enthalten sein.