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BauWiAusbV 1999 § 89 Ausbildungsrahmenplan (Law)
Die in § 88 genannten Fertigkeiten und Kenntnisse sollen nach der in der Anlage 17 enthaltenen Anleitung zur sachlichen und zeitlichen Gliederung der Berufsausbildung (Ausbildungsrahmenplan) vermittel...
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BauWiAusbV 1999 Anlage 17 (zu § 89) (Law)
...Vibriertechniken einrichten und bedienen c) Injektionskomponenten, insbesondere Hochdruckpumpen, Mis...