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AO 1977 § 329 Zwangsgeld (Law)
Das einzelne Zwangsgeld darf 25.000 Euro nicht übersteigen.
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AO 1977 § 89 Beratung, Auskunft (Law)
(1) Die Finanzbehörde soll die Abgabe von Erklärungen, die Stellung von Anträgen oder die Berichtigung von Erklärungen oder Anträgen anregen, wenn diese offensichtlich nur versehentlich oder aus Unken...