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AO 1977 § 379 Steuergefährdung (Law)
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig 1. Belege ausstellt, die in tatsächlicher Hinsicht unrichtig sind,...
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AO 1977 § 19 Steuern vom Einkommen und Vermögen natürlicher Personen (Law)
(1) Für die Besteuerung natürlicher Personen nach dem Einkommen und Vermögen ist das Finanzamt örtlich zuständig, in dessen Bezirk der Steuerpflichtige seinen Wohnsitz oder in Ermangelung eines Wohnsi...