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AgrStatG § 72 Erhebungsart, Periodizität, Merkmale, Erhebungszeitpunkt (Law)
Die Ernteerhebung wird allgemein jährlich durchgeführt. Es werden Merkmale über die Traubenernte erhoben. Erhebungszeitpunkt ist spätestens der 15. Januar des Folgejahres.
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AgrStatG § 46 Ernte- und Betriebsberichterstattung (Law)
(1) Die Ernte- und Betriebsberichterstattung wird in jedem Jahr, außer in den Ländern Berlin und Bremen, in den Monaten April bis Dezember durchgeführt. Sie umfasst ...