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BBesG Anlage VI (zu § 53 Absatz 2 Satz 1 und 3 sowie Absatz 3 Satz 1 und 4) (Law)
(Fundstelle: BGBl. 2016, 2585) Auslandszuschlag VI.1 (Monatsbeträge in Euro) ...
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BBesG § 53 Auslandszuschlag (Law)
...VI.1 gezahlt. Bei der ersten neben dem Beamten, Richter oder Soldaten berücksichtigungsfähigen Person nach Absatz 4 Nr. 1 oder 3 erhöht sich der Betrag um 40 Prozent. Für alle anderen berücksichtigung...