2 Dokumente sortiert nach Relevanz.
-
AufenthG 2004 § 96 Einschleusen von Ausländern (Law)
(1) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer einen anderen anstifte...
-
AufenthG 2004 § 55 Bleibeinteresse (Law)
(1) Das Bleibeinteresse im Sinne von § 53 Absatz 1 wiegt besonders schwer, wenn der Ausländer 1. eine Niederlassungserlaubnis be...