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EnergieStG § 55 Steuerentlastung für Unternehmen in Sonderfällen (Law)
(1) Eine Steuerentlastung wird auf Antrag gewährt für Energieerzeugnisse, die nachweislich nach § 2 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1, 3 bis 5 versteuert worden sind und die von einem Unternehmen des Produzier...
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EnergieStG Anlage (zu § 55) (Law)
(Fundstelle: BGBl. I 2012, 2441 - 2442) ...
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EnergieStG § 66b Ermächtigung zu § 55 Absatz 4, 5 und 8 (Law)
(1) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen und dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherhei...