-
StRSaarEG § 60 Steuerabzug vom Arbeitslohn (Lohnsteuer) (Law)
(1) Erster Erhebungszeitraum für die Lohnsteuer ist die Zeit vom Eingliederungstag bis zum 31. Dezember 1960 (Erhebungszeitraum 1959/60). Die Lohnsteuer für den Erhebungszeitraum 1959/60 ...
-
StRSaarEG § 92 Wertverhältnisse bei Grundbesitz im Saarland (Law)
Bei Fortschreibungen und bei Nachfeststellungen der Einheitswerte für Grundbesitz (§§ 22 und 23 des Bewertungsgesetzes) sind der tatsächliche Zustand des Grundbesitzes (Bestand, bauliche Verhältnisse ...
-
StRSaarEG § 80 Erhebungszeitraum 1959/60 (Law)
...vierundzwanzig Monaten und ergibt sich für jeden der Erhebungszeiträume 1959 und 1959/60 ein Gewerbeertrag, so ist der Steuermeßbetrag nach dem Gewerbeertrag abweichend von Absatz 2 wie folgt festzuse...
-
StRSaarEG § 75 Körperschaftsteuertarif für personenbezogene Kapitalgesellschaften für den Veranlagungszeitraum 1959/60 (Law)
Bei Kapitalgesellschaften im Sinn des § 19 Abs. 1 Ziff. 2 des Körperschaftsteuergesetzes sind die in dieser Vorschrift und die in § 19 Abs. 2 Ziff. 2 des Körperschaftsteuergesetzes bezeic...
-
StRSaarEG § 57 Einkommensteuertabelle für den Veranlagungszeitraum 1959/60 (Law)
Die Einkommensteuertabelle (Anlage zu § 32a des Einkommensteuergesetzes) und die Einkommensteuertabelle (Anhang zu § 63b der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung) sind bei der Veranlag...