-
AAppO Anlage 18 (zu § 22c Absatz 6) (Law)
Herr/Frau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ...
-
AAppO § 18 Zweiter Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung (Law)
(1) Der Zweite Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung erstreckt sich auf folgende Fächer: ...
-
AAppO Anlage 14 (zu § 18 Abs. 3) (Law)
...vitro/in-vivo Korrelation; Qualitätssicherung bei Herstellung und Prüfung von Arzneimitteln einschließlich statistischer Methoden; rechtliche Grundlagen der Qualitätssicherung, V...