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AsylVfG 1992 § 80 Ausschluss der Beschwerde (Law)
Entscheidungen in Rechtsstreitigkeiten nach diesem Gesetz können vorbehaltlich des § 133 Abs. 1 der Verwaltungsgerichtsordnung nicht mit der Beschwerde angefochten werden.
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AsylVfG 1992 § 75 Aufschiebende Wirkung der Klage (Law)
(1) Die Klage gegen Entscheidungen nach diesem Gesetz hat nur in den Fällen des § 38 Absatz 1 sowie der §§ 73, 73b und 73c aufschiebende Wirkung. (2) Die Klage gegen Entscheidun...