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AufenthV § 82 Übergangsregelung zur Führung von Ausländerdateien (Law)
(1) Bis zum 31. Dezember 2004 gespeicherte Angaben zu ausländerrechtlichen Maßnahmen und Entscheidungen bleiben auch nach Inkrafttreten des Aufenthaltsgesetzes und des Freizügigkeitsgesetzes/EU in der...
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AufenthV § 57 Vorlagepflicht beim Vorhandensein mehrerer Ausweisdokumente (Law)
Besitzt ein Ausländer mehr als einen Pass, Passersatz oder deutschen Ausweisersatz, so hat er der zuständigen Ausländerbehörde jedes dieser Papiere unverzüglich vorzulegen.