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BEGDV 2 § 21 Neufestsetzung der Rente bei Änderung der Verhältnisse (Law)
(1) Im Falle des § 35 BEG wird die Rente mit Wirkung vom Ersten des Monats neu festgesetzt, der dem Monat folgt, in dem die Verhältnisse sich geändert haben. (2) Eine Minderung oder Entziehu...
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BEGDV 2 § 1 Bedeutung der entsprechenden Anwendung des § 15 Abs. 2 BEG (Law)
Die in § 28 Abs. 2 BEG für entsprechend anwendbar erklärte Vermutung des § 15 Abs. 2 BEG erstreckt sich nur darauf, daß die seinerzeit eingetretene Schädigung auf nationalsozialistische Gewaltmaßnahme...