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BewG § 77 Mindestwert (Law)
Der für ein bebautes Grundstück anzusetzende Wert darf nicht geringer sein als der Wert, mit dem der Grund und Boden allein als unbebautes Grundstück zu bewerten wär...
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BewG Anlage 15 (zu § 163 Abs. 4 und § 164 Abs. 2) (Law)
(Fundstelle: BGBl. I 2008, 3060; bezüglich der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote) ...
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BewG § 15 Jahreswert von Nutzungen und Leistungen (Law)
(1) Der einjährige Betrag der Nutzung einer Geldsumme ist, wenn kein anderer Wert feststeht, zu 5,5 Prozent anzunehmen. (2) Nutzungen oder Leistungen, die nicht in Geld bestehen (Wohnung, Ko...