AktG § 208 Umwandlungsfähigkeit von Kapital- und Gewinnrücklagen (Law)
(1) Die Kapitalrücklage und die Gewinnrücklagen, die in Grundkapital umgewandelt werden sollen, müssen in der letzten Jahresbilanz und, wenn dem Beschluß eine andere Bilanz zugrunde gelegt wird, auch ...