2 Dokumente sortiert nach Relevanz.
-
AO 1977 § 93 Auskunftspflicht der Beteiligten und anderer Personen (Law)
(1) Die Beteiligten und andere Personen haben der Finanzbehörde die zur Feststellung eines für die Besteuerung erheblichen Sachverhalts erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Dies gilt auch für nicht r...
-
AO 1977 § 97 Vorlage von Urkunden (Law)
(1) Die Beteiligten und andere Personen haben der Finanzbehörde auf Verlangen Bücher, Aufzeichnungen, Geschäftspapiere und andere Urkunden zur Einsicht und Prüfung vorzulegen. Im Vorlageverlangen ist ...