Urteil vom Bundesgerichtshof (1. Zivilsenat) - I ZR 20/18 (Urteil)
...b das Landgericht darüber hinaus aus Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet war, die Beklagte über die aktenkundige Anschrift in Luxemburg oder die ebenfalls bekannte E-Mail-Adresse über die bewilligte öffen...