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BBesG § 53 Auslandszuschlag (Law)
...bsatz 4 Nr. 2 bleibt unberührt. Stirbt eine im ausländischen Haushalt lebende berücksichtigungsfähige Person, wird sie beim Auslandszuschlag bis zum Ende der Verwendung weiter berücksichtigt, längsten...
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BBesG § 20 Bundesbesoldungsordnungen A und B (Law)
...Berücksichtigung der gemeinsamen Belange aller Dienstherren den Besoldungsgruppen zuzuordnen. (2) Die Bundesbesoldungsordnung A – aufsteigende Gehälter – und die Bundesbesoldungsordnung B – ...
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BBesG Anlage VI (zu § 53 Absatz 2 Satz 1 und 3 sowie Absatz 3 Satz 1 und 4) (Law)
...bis bis bis bis bis bis bis bis bis ...