2 Dokumente sortiert nach Relevanz.
-
AKG § 99 Nachversicherung ausgeschiedener Angehöriger des öffentlichen Dienstes (Law)
...bliebenensicherung nicht gewährleistet ist; das Nähere bestimmen das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, das Bundesministerium der Finanzen und das Bundesministerium des Innern durch Rechtsvero...
-
AKG § 20 Verweigerung der Herausgabe von Grundstücken (Law)
...bis zum Ablauf eines Jahres nach dem Zeitpunkt, in dem der Berechtigte die Herausgabe des Grundstücks vom Schuldner verlangt. Ist der Herausgabeschuldner nicht der Bund, so beginnt die Frist auch dann...