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ViehVerkV 2007 § 31 Stammdatenblatt (Law)
Die zuständige Behörde oder eine von dieser beauftragte Stelle stellt für jedes Rind nach Eingang der Geburtsanzeige ein Stammdatenblatt nach dem Muster der Anlage 7 aus und trägt die in § 28 genannte...
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ViehVerkV 2007 Anlage 11 (zu § 37 Absatz 1) (Law)
(Fundstelle: BGBl. I 2010, 232) Seite: ... für Sch...
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ViehVerkV 2007 § 11 Anzeige (Law)
Wer gewerbsmäßig mit Vieh handeln oder gewerbsmäßig oder im Rahmen der arbeitsteiligen Tierproduktion Vieh transportieren oder eine Sammelstelle betreiben will, hat dies der zuständigen Behörde vor Be...
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ViehVerkV 2007 Anlage 7 (zu § 30 Absatz 1 und § 31) (Law)
(Fundstelle: BGBl. I 2010, 228) ...
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ViehVerkV 2007 Anlage 5 (zu § 27 Absatz 3, § 30 Absatz 2 und § 31 Satz 2) (Law)
(Fundstelle: BGBl. I 2010, 225 - 226) Der auf dem Vorderteil einer Ohrmarke anzubringende und der auf dem Rinderpass einzutragende Strichcode ist wie nachfolgend beschrieben auf...