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SGB 1 § 69 Stadtstaaten-Klausel (Law)
Die Senate der Länder Berlin, Bremen und Hamburg werden ermächtigt, die Vorschriften dieses Buches über die Zuständigkeit von Behörden dem besonderen Verwaltungsaufbau ihrer Länder anzupassen. ...
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SGB 1 § 18 Leistungen der Ausbildungsförderung (Law)
(1) Nach dem Recht der Ausbildungsförderung können Zuschüsse und Darlehen für den Lebensunterhalt und die Ausbildung in Anspruch genommen werden. (2) Zuständig sind die Ämter und die Landesä...
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SGB 1 § 8 Kinder- und Jugendhilfe (Law)
...zbuchs ein Recht, Leistungen der öffentlichen Jugendhilfe in Anspruch zu nehmen. Sie sollen die Entwicklung junger Menschen fördern und die Erziehung in der Familie unterstützen und ergänzen. ...