-
EuWO 1988 § 71 Abschließende Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses der Wahl im Wahlgebiet (Law)
(1) Der Bundeswahlleiter prüft die Wahlniederschriften der Landeswahlausschüsse. Er ermittelt nach den Niederschriften der Landeswahlausschüsse sowie der Kreis- und Stadtwahlausschüsse ...
-
EuWO 1988 Anlage 30 (zu § 71 Abs. 4) (Law)
...zbezeichnung/Name und Kennwort der sonstigen politischen Vereinigung) Stimmen Anteil der ...
-
EuWO 1988 Anlage 26 (zu § 65 Abs. 3, § 68 Abs. 6, § 69 Abs. 1 und 4, § 70 Abs. 1 und 4 und § 71 Abs. 1) (Law)
(Inhalt: nicht darstellbare Tabelle über Wahlergebnisse, Fundstelle: BGBl. I 2003, 2622)