AO 1977 § 103 Auskunftsverweigerungsrecht bei Gefahr der Verfolgung wegen
einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit (Law)
Personen, die nicht Beteiligte und nicht für einen Beteiligten auskunftspflichtig sind, können die Auskunft auf solche Fragen verweigern, deren Beantwortung sie selbst oder einen ihrer Angehörigen (§ ...