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RAG 21 § 4 (Law)
(1) Die übrigen Renten sind so anzupassen, daß sich eine Rente ergibt, wie sie sich ergeben würde, wenn der nach § 5 dieses Artikels zu ermittelnde Anpassungsbetrag für Bezugszeiten vom 1. Januar 1979...
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RAG 21 § 10 (Law)
(1) Die Geldleistungen werden in der Weise angepaßt, daß sie nach einem mit 1,069 vervielfältigten Jahresarbeitsverdienst berechnet werden. Für die nach § 27 des Sozialversicherungs-Angleichungsgesetz...
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RAG 21 § 14 (Law)
(1) Ergibt eine spätere Überprüfung, daß die Anpassung fehlerhaft ist, ist sie zu berichtigen. Die Leistung ist in ihrer bisherigen Höhe bis zum Ablauf des Monats zu gewähren, in dem die Berichtigung ...
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RAG 21 § 7 (Law)
Leistungen nach den §§ 27 und 28 des Sozialversicherungs-Angleichungsgesetzes Saar sind so anzupassen, daß sich ein Zahlbetrag ergibt, wie er sich bei Anwendung des Saarländischen Gesetzes Nr. 345 in ...
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RAG 21 § 11 (Law)
Der vervielfältigte Jahresarbeitsverdienst darf den Betrag von 36.000 Deutsche Mark nicht übersteigen, es sei denn, daß gemäß § 575 Abs. 2 Satz 2 und 3 der Reichsversicherungsordnung ein höherer Betra...
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RAG 21 § 13 (Law)
(1) Renten aus der Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten, die nach den §§ 2 und 3 dieses Artikels anzupassen sind, Renten mit Leistungen oder Leistungsanteilen aus der knappschaftlichen...
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RAG 21 § 16 (Law)
(1) Bleibt die Entwicklung der durchschnittlichen Arbeitnehmereinkommen in zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren je um mehr als ein Viertel hinter den Annahmen der mittelfristigen Wirtschaftsprojek...
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RAG 21 § 1 (Law)
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RAG 21 § 5 (Law)
(1) Anpassungsbetrag ist in den Fällen des § 4 dieses Artikels der Rentenzahlbetrag für den Monat Januar des jeweiligen Anpassungsjahrs ohne Kinderzuschuß für jedes Kind und ohne Steigerungsbeträge au...
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RAG 21 § 6 (Law)
(1) Bei Renten aus der Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten, die nach § 4 dieses Artikels angepaßt werden, findet Artikel 2 § 34 des Arbeiterrentenversicherungs-Neuregelungsgesetzes od...
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RAG 21 § 8 (Law)
Die Vorschriften dieses Abschnitts gelten im Saarland unter Berücksichtigung der Fassung, in der die in den §§ 1 bis 7 dieses Artikels aufgeführten Vorschriften im Saarland anzuwenden sind, und zwar a...
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RAG 21 § 9 (Law)
(1) In der gesetzlichen Unfallversicherung werden aus Anlaß der Veränderung der durchschnittlichen Bruttolohn- und -gehaltssumme zwischen den Kalenderjahren 1976 und 1977 die vom Jahresarbeitsverdiens...
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RAG 21 § 12 (Law)
In der Altershilfe für Landwirte werden entsprechend der Veränderung der Renten in der Rentenversicherung der Arbeiter bis zum Jahre 1981 die in § 4 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über eine Altershilfe fü...
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RAG 21 § 15 (Law)
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RAG 21 § 3 Inkrafttreten (Law)
Es treten in Kraft: ... die übrigen Vorschriften am Tag nach der Verkündung.
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RAG 21 Anlage zu Artikel 1 § 3 (Law)
Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1978, 1094 Höchstgrenzen nach Artikel 2 § 34 des Arbeiterrente...
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RAG 21 § 2 Berlin-Klausel (Law)
Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes auch im Land Berlin. Rechtsverordnungen, die auf Grund dieses Gesetzes erlassen werden, gelten im Land Berlin nach § 14...