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BEG § 130 (Law)
(1) Stehen dem Berechtigten nach den Rechtsvorschriften zur Rückerstattung feststellbarer Vermögensgegenstände und den Rechtsvorschriften zur Regelung der rückerstattungsrechtlichen Geldverbindlichkei...
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BEG § 88 (Law)
§ 87 gilt sinngemäß, wenn 1. dem Verfolgten von seinem Arbeitgeber unter Beachtung der gesetzlichen, vertraglichen oder tariflic...