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BBauG § 150 Ersatz für Änderungen von Einrichtungen, die der öffentlichen Versorgung dienen (Law)
(1) Stehen in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet Anlagen der öffentlichen Versorgung mit Elektrizität, Gas, Wasser, Wärme, Telekommunikationsdienstleistungen oder Anlagen der Abwasserwirtsch...
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BBauG § 75 Einsichtnahme in den Umlegungsplan (Law)
Bis zur Berichtigung des Grundbuchs ist die Einsicht in den Umlegungsplan jedem gestattet, der ein berechtigtes Interesse darlegt.