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BrennO 1998 § 229 (Law)
(1) Wer ein Brenngerät oder ein sonstiges zur Herstellung oder Reinigung von Branntwein geeignetes Gerät mit einem Raumgehalt von mehr als einem halben Liter erwirbt, hat dieses binnen drei Tagen nach...
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BrennO 1998 § 58 (Law)
(1) Die Haupt- und Zwischensammelgefäße müssen den Vorschriften des Mess- und Eichgesetzes und der auf Grund des Mess- und Eichgesetzes erlassenen Rechtsverordnungen entsprechen. Sie müssen ferner mit...