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FamFG § 229 Elektronischer Rechtsverkehr zwischen den Familiengerichten und den Versorgungsträgern (Law)
(1) Die nachfolgenden Bestimmungen sind anzuwenden, soweit das Gericht und der nach § 219 Nr. 2 oder Nr. 3 beteiligte Versorgungsträger an einem zur elektronischen Übermittlung eingesetzten Verfahren ...
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FamFG § 58 Statthaftigkeit der Beschwerde (Law)
(1) Die Beschwerde findet gegen die im ersten Rechtszug ergangenen Endentscheidungen der Amtsgerichte und Landgerichte in Angelegenheiten nach diesem Gesetz statt, sofern durch Gesetz nichts anderes b...