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AMG 1976 § 62 Organisation des Pharmakovigilanz-Systems der zuständigen Bundesoberbehörde (Law)
(1) Die zuständige Bundesoberbehörde hat zur Verhütung einer unmittelbaren oder mittelbaren Gefährdung der Gesundheit von Mensch oder Tier die bei der Anwendung von Arzneimitteln auftretenden Risiken,...
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AMG 1976 § 23 Besondere Unterlagen bei Arzneimitteln für Tiere (Law)
(1) Bei Arzneimitteln, die zur Anwendung bei Tieren bestimmt sind, die der Gewinnung von Lebensmitteln dienen, ist über § 22 hinaus 1. ...