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AKG § 98 Ablösungsschuld der Deutschen Bundesbahn (Law)
Die für die Verwaltung der allgemeinen Bundesschuld jeweils geltenden Vorschriften gelten sinngemäß für die Ablösungsschuld der Deutschen Bundesbahn.
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AKG § 24 Erwerbspflicht der öffentlichen Hand bei Grundstücksbeeinträchtigungen (Law)
Ist ein Anspruch aus § 1004 des Bürgerlichen Gesetzbuchs im Falle der Beeinträchtigung des Eigentums oder eines anderen Rechts an einem Grundstück nach diesem Gesetz nicht zu erfüllen und ist dem Bere...