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AktG § 244 Bestätigung anfechtbarer Hauptversammlungsbeschlüsse*. (Law)
Die Anfechtung kann nicht mehr geltend gemacht werden, wenn die Hauptversammlung den anfechtbaren Beschluß durch einen neuen Beschluß bestätigt hat und dieser Beschluß innerhalb der Anfechtungsfrist n...
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AktG § 73 Kraftloserklärung von Aktien durch die Gesellschaft (Law)
(1) Ist der Inhalt von Aktienurkunden durch eine Veränderung der rechtlichen Verhältnisse unrichtig geworden, so kann die Gesellschaft die Aktien, die trotz Aufforderung nicht zur Berichtigung oder zu...