2 Dokumente sortiert nach Relevanz.
-
AktG § 77 Geschäftsführung (Law)
(1) Besteht der Vorstand aus mehreren Personen, so sind sämtliche Vorstandsmitglieder nur gemeinschaftlich zur Geschäftsführung befugt. Die Satzung oder die Geschäftsordnung des Vorstands kann Abweich...
-
AktG § 278 Wesen der Kommanditgesellschaft auf Aktien (Law)
(1) Die Kommanditgesellschaft auf Aktien ist eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, bei der mindestens ein Gesellschafter den Gesellschaftsgläubigern unbeschränkt haftet (persönlich hafte...