BGB § 281 Schadensersatz statt der Leistung wegen nicht oder nicht wie geschuldet
erbrachter Leistung (Law)
(1) Soweit der Schuldner die fällige Leistung nicht oder nicht wie geschuldet erbringt, kann der Gläubiger unter den Voraussetzungen des § 280 Abs. 1 Schadensersatz statt der Leistung verlangen, wenn ...