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FeV 2010 § 42 Fahreignungsseminar (Law)
(1) Das Fahreignungsseminar besteht aus einer verkehrspädagogischen und aus einer verkehrspsychologischen Teilmaßnahme. Die Teilmaßnahmen sind durch gegenseitige Information der jeweiligen Seminarleit...
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FeV 2010 Anlage 14 (zu § 66 Absatz 2) (Law)
(Fundstelle: BGBl. I 2014, 368 – 369) (1) Bei Antragstellung, die von einer zur Vertretung des Trägers berechtigte...
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FeV 2010 § 14 Klärung von Eignungszweifeln im Hinblick auf Betäubungsmittel und Arzneimittel (Law)
(1) Zur Vorbereitung von Entscheidungen über die Erteilung oder die Verlängerung der Fahrerlaubnis oder über die Anordnung von Beschränkungen oder Auflagen ordnet die Fahrerlaubnisbehörde...
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FeV 2010 Anlage 16 (zu § 42 Absatz 2) (Law)
(Fundstelle: BGBl. I 2013, 3930 - 3932) Modul 1 1. ...
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FeV 2010 § 43 Überwachung der Fahreignungsseminare nach § 42 und der Einweisungslehrgänge nach § 31a Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 des Fahrlehrergesetzes (Law)
(1) Die nach Landesrecht zuständige Behörde hat die Durchführung der Fahreignungsseminare auf die Einhaltung von folgenden Kriterien zu prüfen: 1. ...
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FeV 2010 Anlage 4 (zu den §§ 11, 13 und 14) Eignung und bedingte Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen (Law)
...zrhythmusstörungen mit anfallsweiser Bewusstseinstrübung oder Bewusstlosigkeit nein nein – – ...