FamFG § 452 Aufgebot des Schiffshypothekengläubigers; örtliche Zuständigkeit (Law)
(1) Für das Aufgebotsverfahren zur Ausschließung eines Schiffshypothekengläubigers auf Grund der §§ 66 und 67 des Gesetzes über Rechte an eingetragenen Schiffen und Schiffsbauwerken (BGBl. III 403-4) ...