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AMG 1976 § 70 Anwendung und Vollzug des Gesetzes (Law)
(1) Die Vorschriften dieses Gesetzes finden auf Einrichtungen, die der Arzneimittelversorgung der Bundeswehr, der Bundespolizei und der Bereitschaftspolizeien der Länder dienen, sowie auf die Arzneimi...
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AMG 1976 § 57 Erwerb und Besitz durch Tierhalter, Nachweise (Law)
(1) Der Tierhalter darf Arzneimittel, die zum Verkehr außerhalb der Apotheken nicht freigegeben sind, zur Anwendung bei Tieren nur in Apotheken, bei dem den Tierbestand behandelnden Tiera...