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SGB 8 § 86 Örtliche Zuständigkeit für Leistungen an Kinder, Jugendliche und ihre Eltern (Law)
(1) Für die Gewährung von Leistungen nach diesem Buch ist der örtliche Träger zuständig, in dessen Bereich die Eltern ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. An die Stelle der Eltern tritt die Mutter, we...
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SGB 8 § 6 Geltungsbereich (Law)
(1) Leistungen nach diesem Buch werden jungen Menschen, Müttern, Vätern und Personensorgeberechtigten von Kindern und Jugendlichen gewährt, die ihren tatsächlichen Aufenthalt im Inland haben. Für die ...