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AMG 1976 § 86 Umfang der Ersatzpflicht bei Tötung (Law)
(1) Im Falle der Tötung ist der Schadensersatz durch Ersatz der Kosten einer versuchten Heilung sowie des Vermögensnachteils zu leisten, den der Getötete dadurch erlitten hat, dass während der Krankhe...
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AMG 1976 § 40 Allgemeine Voraussetzungen der klinischen Prüfung (Law)
(1) Der Sponsor, der Prüfer und alle weiteren an der klinischen Prüfung beteiligten Personen haben bei der Durchführung der klinischen Prüfung eines Arzneimittels bei Menschen die Anforde...